Umzugstipps für die Anmeldung beim Rundfunkbeitragsservice (GEZ)

Umzug GEZ GebührenBei einem Umzug, ganz gleich, ob Sie als private Person, Betrieb, Schule oder als Verein umziehen, gibt es eine Menge zu beachten. Die GEZ abmelden und am neuen Wohnort wieder melden gehört dabei zu den wichtigeren Punkten. Aber keine Sorge, seit den Änderungen 2013 hat sich das Prozedere rund um den Rundfunkbeitragsservice sehr vereinfacht. Abmelden, anmelden und unmelden ist mittlerweile spielend einfach!

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Was ist der Rundfunkbeitragsservice oder die GEZ?

Die öffentlich rechtlichen Sender ARD & ZDF und Radioprogramme werden in Teilen von unseren Geldern finanziert. Dies geschieht über den Beitragsservice, der im Volksmund immer noch als GEZ bekannt ist. Um die Beitragsservice-Gebürh zu entrichten, ist ein Abmelden bzw. Unmelden und Anmelden bei einem Umzug vonnöten. Aber keine Sorge, mit unseren Umzugstipps wird die Ummeldung zum Kinderspiel!

Umzugstipps: Wie funktioniert das Anmelden, Unmelden oder Abmelden?

Einer der wichtigsten Umzugstipps ist wahrscheinlich: Vergessen Sie niemals, sich mit Ihrer neuen Adresse umzumelden, denn sonst kann, sobald festgestellt wird, dass für Ihren Haushalt keine GEZ-Gebühren in die Kasse fließen, eine dicke Nachzahlung fällig werden.

Deshalb sollten Sie sich sobald das Umzugsdatum und der neue Wohnsitz feststeht, auch um ein Unmelden bzw. Anmelden beim Rundfungbeitragsservice kümmern. Und das geht wirklich einfach! Alles, was Sie tun müssen, ist bei einem Umzug das von der GEZ bereitgestellte Formular auszufüllen und zurückzuschicken. Das Formular für ein Anmelden oder Unmelden bei einem Umzug finden Sie ganz einfach auf der Rundfunkbeitragsservice Internetseite, können es aber auch postalisch über

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

anfordern.

Oder Sie melden den Umzug mit neuem Wohnsitz per Telefon (01806 999 555 19) oder Fax (01806 999 55501) beim Rundfunkbeitragsservice. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass bei der telefonischen Anfrage Kosten in Höhe von 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz sowie 60 Cent aus dem deutschen Mobilfunknetz anfallen. Die Servicezeiten gelten von Montag bis Freitag, 7.00 – 19.00 Uhr.

Das ausgefüllte Formular senden Sie einfach an die oben genannte Adresse oder reichen es direkt online ein. Bei einem Umzug ins Ausland reicht ein Abmelden.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Der pauschale Rundfunkbeitrag für Privatwohnungen liegt momentan bei einer Höhe von 17,50 Euro pro Monat. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Wohnsitz alleine oder mit mehreren Personen bewohnen. Anmelden bzw. unmelden müssen Sie ab dem Bezug des neuen Wohnsitz‘ und das bis zu dem Monat, in dem Sie einen Auszug melden und den Wohnsitz endgültig verlassen.

Auch, wenn Sie über eine Zweitwohnung, eine Nebenwohnung oder eine Ferienwohnung als zusätzlichen Wohnsitz verfügen, fallen dafür die gleichen GEZ-Gebühren an. Falls Sie einen Zuzug in eine Kaserne, ein Pflegeheim, Internat oder ähnliches melden, entfallen die Gebühren selbstverständlich und ein Unmelden wird unnötig.

Umzugstipps für Unternehmen

Falls Sie als Selbstständiger oder Freiberufler von zu Hause aus arbeiten, fallen für Sie ebenfalls die üblichen 17,50 Euro pro Monat an. Der einzige Unterschied zu Privatpersonen liegt in einer zusätzlichen Gebühr für betrieblich genutzte Fahrzeuge in Höhe von 5,83 Euro monatlich, egal, ob sich ein Radio im Auto befindet oder nicht.

Bei Betrieben gibt es eine Kostenstaffelung. Diese liegt bei Betrieben mit bis zu 8 Mitarbeitern bei 5,83 Euro bis rauf zu 3.150 Euro bei Betrieben mit einer Mitarbeiterzahl ab 20.000. Zusätzlich dazu fallen pro betrieblich genutztem Kraftfahrzeug 5,83 Euro Beitragsservice-Gebühr an, wobei ein Fahrzeug pro Betrieb beitragsfrei bleibt.

GEZ für Schulen und Vereine

Wenn es um Einrichtungen des Gemeinwohls wie gemeinnützige Institutionen, ein Verein, Stiftungen, Schulen oder Hochschulen geht, liegt der „Höchstsatz“ pro Betriebsstätte bei maximal 17,50 Euro monatlich. Liegt die Anzahl der Beschäftigten unter 8 Mitarbeitern, sogar nur bei 5,83 Euro. Es gibt in diesen Fällen keine Rundfunkbeiträge für Fahrzeuge zu zahlen.

Kann man sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen?

Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist vielleicht einer der wichtigsten Umzugstipps, denn er kann unter Umständen dabei helfen, bares Geld zu sparen. Es gibt einige Fälle, in denen eine Befreiung von den Beitragsservice-Gebühren beantragt werden kann:

  1. Als Empfänger von Sozialleistungen (HartzIV, Sozialhilfe, Asylbewerber)
  2. Personen, die sich in der Ausbildung befinden und BAfög, BAB oder Ausbildungsgeld erhalten und nicht in der Privatwohnung der Eltern wohnen. (Nachweis durch aktuelle Bescheide erforderlich)
  3. Personen mit speziellen medizinischen Einschränkungen wie Taubblindheit oder Empfänger von Blindenhilfe)

Und dann gäbe es da noch die Härtefälle, unter die Personen fallen, die die Bedarfsgrenze leicht überschreiten.

Wichtige Umzugstipps hierfür: Immer die passenden Bescheinigung beifügen und zeitnah den Antrag abschicken!

Umzugstipps: der Rundfunkbeitrag hat sich verändert

Bis Ende 2012 richtete sich der Rundfunkbeitrag an der Menge der Empfangsgeräte in der Wohnung oder dem Haus aus. So mussten Sie damals beispielsweise für ein Radio weniger zahlen, als für ein Fernsehgerät. Seit 2013 wurde dieses Prinzip, das zu vielen Missverständnissen und Problemen führte, geändert. Seitdem wird für Privatpersonen eine Beitragspauschale pro Wohnung oder Haus erhoben, ganz gleich, wie viele Personen dort leben. Wichtige Umzugstipps hierfür: als Partner, Familienmitglied, oder Mitbewohner reicht ein Verweis im Formular, es ist also kein Abmelden nötig.

Weitere Umzugstipps können Sie auf unserem Blog lesen…

Ihr JH-Umzüge & Transporte Team