Hilfreiche Umzugstipps – Fristen & Meldepflicht bei neuem Wohnsitz

Wohnsitz Ummelden - Umzugstipps

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, sind Hektik und Stress meist vorprogrammiert. Persönliche Dinge müssen eingepackt und im neuen Zuhause wieder ausgepackt werden. Zusätzlich zu vielen anderen Erledigungen stehen bei jedem Umzug auch wichtige Behördengänge an. Wir geben Ihnen praktische Umzugstipps zur Ummeldung und zur Einhaltung der bestehenden Fristen.

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Fristen für die Ummeldung

Aufgrund der in Deutschland herrschenden Meldepflichten müssen Sie sich bei einem Wohnsitzwechsel immer bei der zuständigen Behörde melden. Es ist dabei unerheblich, ob Sie innerhalb der Gemeinde oder in eine andere Stadt umziehen. Die Frist für die Abgabe der Ummeldebescheinigung beträgt in jedem Fall zwischen ein und zwei Wochen. Die genaue Frist kann je nach Gemeindegebiet variieren. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro fällig werden. Diese Strafe wird jedoch nur selten verordnet, in der Regel bleibt es bei einer kurzen Fristüberschreitung bei einer Ermahnung oder einer geringen Strafgebühr bis 30 Euro. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz wechseln, ist eine Abmeldung bei der bisherigen Behörde meist nicht notwendig. Diese erfolgt bei der Anmeldung am neuen Wohnsitz automatisch auf dem behördlichen Weg. Eine Ausnahme gibt es nur bei Wohnsitzwechsel ins Ausland. In diesem Fall sollten Sie eine Frist von zwei Wochen beachten.

Der Weg zu Ummeldebescheinigung & Meldebehörden

Eine Wohnsitzummeldung erfolgt in Deutschland immer persönlich. Entsprechende Online-Formulare existieren derzeit noch nicht. Die Einwohnermeldeämter benötigen für den Vorgang der Ummeldung die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass und die Wohngeberbestätigung (seit 01.11.2015 verpflichtend). Nimmt eine andere Person die Ummeldung in Vertretung vor, sind zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und der Ausweis des Bevollmächtigten notwendig. Das Ausfüllen eines Anmelde-Formulars ist ebenfalls erforderlich. Häufig wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt ein verkürztes Formular zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung dient als Ummeldebescheinigung zur Eindämmung von Meldebetrug.

Umzugstipps – Zweitwohnsitz der Behörde melden

Wenn zusätzlich zum Haupt-Familienwohnsitz noch ein Zweit- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden soll, erfolgt diese Anmeldung ebenfalls bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Wohnsitzes. Ein Beispiel ist eine Wohnung, die aus beruflichen Gründen nur für wenige Tage in der Woche oder im Monat genutzt wird. Welche der beiden Wohnungen als hauptsächlicher Wohnsitz gilt, hängt in erster Linie von der Dauer der Nutzung ab. Auch hier gelten die gleichen Anforderungen im Bezug auf Ummeldebescheinigung und erforderliche Unterlagen. Viele Aufgaben nimmt Ihnen Ihre beauftragte Umzugsfirma ab und mit unseren praktischen Umzugstipps gibt es auch bei der Ummeldung keine Probleme.

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Ihr JH-Umzüge & Transporte Team